Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg - Stuttgart

Adresse: Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Deutschland.
Telefon: 7116155410.
Webseite: baden-wuerttemberg.datenschutz.de
Spezialitäten: Behörde, IT-Berater.
Andere interessante Daten: Rollstuhlgerechter Parkplatz.
Bewertungen: Dieses Unternehmen hat 36 Bewertungen auf Google My Business.
Durchschnittliche Meinung: 2.1/5.

📌 Ort von Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart, Deutschland

⏰ Öffnungszeiten von Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

  • Montag: 10:00–12:00
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  • Freitag: 10:00–12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg ist eine wichtige Stelle, die sich mit den Themen Datenschutz und Informationsfreiheit beschäftigt. Die Behörde ist für das Bundesland Baden-Württemberg zuständig und bietet umfassende Dienstleistungen in diesen Bereichen an.

Die Behörde hat ihre Hauptgeschäftsstelle in Stuttgart, Deutschland, genau gesagt unter der Adresse Lautenschlagerstraße 20, 70173 Stuttgart. Die Kontaktdaten inklusive einer Telefonnummer und einer Webseite sind ebenfalls verfügbar, um eine schnelle und unkomplizierte Kommunikation zu gewährleisten.

Zu den Spezialitäten der Behörde zählen die Position als Datenschutzbehörde und die Beratung im IT-Bereich. Ein rollstuhlgerechter Parkplatz ist ebenfalls vorhanden, um eine barrierefreie Nutzung zu gewährleisten.

Für potenzielle Kunden oder Interessenten ist es wichtig zu wissen, dass die Behörde bereits 36 Bewertungen auf Google My Business erhalten hat. Der durchschnittliche Meinungswert liegt bei 2.1 von 5 Punkten. Dies könnte darauf hindeuten, dass die Behörde ihren Kunden- und Servicegedanken weiterentwickeln möchte, um zufriedenere Kunden und bessere Bewertungen zu erreichen.

Es wird daher empfohlen, bei Bedarf die Webseite der Behörde zu nutzen, um mehr über ihre Angebote und Dienstleistungen zu erfahren, oder direkt per Telefon oder E-Mail Kontakt aufzunehmen. Die Webseite bietet eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, um Informationen und Hilfe in Sachen Datenschutz und Informationsfreiheit zu erhalten.

👍 Bewertungen von Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg - Stuttgart
Joe K.
1/5

Als Sachbearbeiterin auf der Bußgeldstelle sitzt eine Beamtin in Besoldungsgruppe A14 und versucht krampfhaft einen Sachverhalt zu ermitteln. Berechtigt ist sie wohl in Besoldungsgruppe A 14 nicht, um einen kleinen Bußgeldbescheid zu erlassen. Hierzu benötigt diese Behörde einen promovierten Beamten in Gehaltsgruppe A15 und der schreibt noch standardisierte Floskeln. Eine Angestellte der Stadt in Entgeltgruppe 8 TVöD (ca. 1900 Euro netto) entscheidet selbständig Sachverhalte und erlässt Bußgeldbescheide. Ein Schlag ins Gesicht jeder Sachbearbeiterin im öffentlichen Dienst. Beim LfDI gönnt man sich für einen kleinen und einfachen Fall verbeamtete Sachbearbeiter in A14 und A15. Dies ergibt in der ersten Grundgehaltsstufe von beiden zusammen („A 29“) ein Grundgehalt von 11 826 Euro im Monat. Für diesen Bußgeldbescheid mit absolut einfachem Sachverhalt und einem geringen Bußgeld benötigen die zwei Sachbearbeiter beim LfDI, mit dem genannten Grundgehalt, über ein Jahr. Das macht die Sachbearbeiterin bei der Stadt in max. drei Wochen mit noch anderen 20 Vorgängen dazu.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg - Stuttgart
Vokuhila_Oliba
1/5

Möchte ich doch glauben das LFDI wäre dafür da den Betroffenen zu helfen, sieht für mich die Realität anders aus.
Ich sehe aufgrund dessen wie sich das LFDI mir gegenüber gab, dass die, die gegen die DSGVO verstoßen geschützt und dabei unterstützt werden, mit Hilfe des LFDI den Betroffenen ordentlich in Allerwertesten zu treten.
Eines der vielen Dinge, die als Beispiel dienen wäre:
Ein Unternehmen hat eine Kameraüberwachung. Einziger Hinweis ist ein Schild mit Kamera Piktogramm und dem Text „Dieser Bereich wird videoüberwacht“.
Eine schriftliche Anfrage nach Informationen blieb unbeantwortet.
Geraume Zeit später eine Zweit Anfrage, auch diese blieb unbeantwortet.
Beschwerde beim LFDI wurde ergebnislos beendet.
Die Worte Informationspflicht und Recht auf Information sind schön auf Papier zu lesen, habe jedoch keine Bedeutung im besten Deutschland aller zeiten.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg - Stuttgart
Helmut W.
5/5

Sehr geehrter Herr Landesdatenschutz - Beauftragter möchte hiermit sehr schweren Datenschutz - Verletzungen Zur Anzeige bringen, ein Arzt hielt mir Unterlagen vor Augen in Form eines Faxes also Copy oder ähnliches mit der Begründung würde mir gehören sei mein Name mit Geburtsatum X. Geht so nicht Frechheit und vielleicht noch viel mehr! Psychiatrie Winnenden Stadtion D wie Dora 1 ! Ich bitte sie dringlich um Aufnahme ihrer Arbeit! Nicht mein Name, der korrekte bei Allen Kasssen und Verträgen Lautet, leider Gottes anders. Gab Zeugen....

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Hugo E. D. C.
1/5

Ich kann die schlechten Bewertungen nur bestätigen. 20. Juli 2023 Beschwerde eingereicht und dann kurze Zeit drauf nach dem Stand gefragt und mit rechtlichen Mitteln gedroht. Hab sofort von Herrn Storr (Stv. Leiter der Abteilung „Datenschutz in der Privatwirtschaft“) eine E-Mail erhalten, dass die Behörde 3 Monate für die Bearbeitung Zeit hätte. Heute ist der 9. Dezember 2023 und es ist nichts passiert. Man hat sich nie wieder bei mir gemeldet. Herr Storr hat sich mit seiner E-Mail völlig blamiert und die Unfähigkeit der Behörde durch das Verstreichenlassen der 3 Monate bestätigt. Unfassbar, dass hier nicht schon längst eine Oberbehörde eingegriffen hat. Das ist beschämend und die Bürger des Landes zahlen auch noch die Pensionen der dort tätigen Beamten. Ich werde meinen Fall der Aufsichtsstelle melden.

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K. S.
1/5

Am 6.10.22 wurde eine Beschwerde von mir online gesendet. Keine Reaktion. Ich habe 2 mal nachgefragt, ohne Reaktion. Beim 3. Mal mit Nachdruck. Dann wurde mir mitgeteilt ,dass man keine Infos hat und ich sollte diese nochmals zusenden. Das werde ich nun per Einschreiben erledigen.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg - Stuttgart
Elias
5/5

Meine Beschwerde wurde ordnungsgemäß und einigermaßen schnell abgewickelt, incl. Weiterleitung der Stellungnahme des betroffenen Unternehmens.

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg - Stuttgart
Rolf B.
1/5

Am 19.11.2021 wegen eines schweren Vergehens gegen den Schutz meiner personenbezogenen Daten Anzeige erstattet. Am 02.12.2021 per Einschreiben die Anzeige wiederholt und Termin gesetzt, den Eingang der Anzeige zu bestätigen. Bis jetzt - 2 Monate danach - keinerlei Reaktion. Unglaublich!

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg - Stuttgart
Frank H.
1/5

Ich habe vor 2 Jahren eine Beschwerde eingereicht und folgendes als Antwort erhalten:
"...Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung etwas Zeit in Anspruch nimmt. Sehen Sie deshalb von Nachfragen ab,
wir kommen zu gegebener Zeit auf Sie zu..."
Die Auskunft, wieviel "etwas Zeit" ist, bzw. wann "die gegebene Zeit" sein wird ist nicht näher erläutert.
Das bedeutet, dass Firmen, die meine Daten unberechtigter Weise nutzen sich Null Gedanken machen müssen, weil nix passiert!
Schade - ein frustrierter Bürger

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